
Workshop für die Delegierten der Seniorenvertretung aus den Beiräten
31. März 2026
Veranstaltung „Digitale Patientenakte“ am 27.04.2026, um 15:00 Uhr im Haus der Bürgerschaft
11. April 2026„Nur wer in Parlamenten mitentscheiden kann, hat die Macht zu gestalten und gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen“
Dieses von Rita Süssmuth stammende Zitat hebt hervor, dass Gestaltung und Veränderung nur möglich sind, wenn die Grundlagen für politische Partizipation gegeben sind. Als Senior:innenvertretung Bremen nehmen wir unseren Gestaltungsauftrag ernst und fordern ein, mehr politische Gestaltungsmacht zu erhalten und mehr in die Entscheidungsfindung, auf allen Entscheidungsebenen, eingebunden zu werden. Ohne eine Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte sind unsere Ziele der Förderung einer aktiven Teilhabe von Seniorinnen und Senioren im Land Bremen weiterhin nur eingeschränkt möglich.
Was ist bisher geschehen?
Im April 2024 befasste und beschloss die Bremische Bürgerschaft den Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen „Gemeinsam stark für Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter: Weiterentwicklung und Stärkung der Mitwirkung der Senior: innen am gesellschaftlichen Leben im Land Bremen“. Im Antrag spricht sich die Bürgerschaft dafür aus, „die Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für Senior: innen im Land Bremen zu stärken und gemeinsam mit der Seniorenvertretung Maßnahmen zu entwickeln, die eine Stärkung der Seniorenvertretung in ihre Rolle als beratende Akteurin gegenüber Politik und Verwaltung verfolgt“.
Weiter heißt es, dass mindestens zweimal pro Legislaturperiode eine Landessenior:innenkonferenz zum Zweck der gemeinsamen Beratung von senior:innenpolitischen Anliegen und Vorhaben sowie deren Umsetzung stattfinden soll. Diese Konferenzen fanden statt und werden vom Landesvorstand der Senior:innenvertretung kritisch ausgewertet. Als Ersatz für eine umfassende Mitbestimmung können die Landeskonferenzen jedoch nicht gesehen werden.
Wir haben als Vorstand der Senior:innenvertretung diesen Landtagsbürgerschaftsbeschluss als Arbeitsauftrag an uns verstanden und eine Arbeitsgruppe aus Teilnehmer: innen der AG-Seniorenpolitik eingerichtet. Aus der Verwaltung Soziale Stadtentwicklung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration wurde uns ein erster Referentenentwurf eines Seniorenmitwirkungsgesetz auf Ebene eines Ortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen vorgelegt. In mehreren Sitzungen haben wir an diesen Entwurf gearbeitet. Jetzt liegt der Entwurf zur weiteren Bearbeitung bei den Fachreferent:innen der Senatorin und zur formalen Anhörung bei weiteren Ressorts und Bürgerschaftsfraktionen vor. Wir hoffen, dass wir bald die Überarbeitungen erhalten und dann daran weiterarbeiten können.
Warum erst „nur“ ein Ortsgesetz?
Wir mussten feststellen, dass ein Landesseniorenmitwirkungsgesetz erst umzusetzen ist, wenn die lokalen und örtlichen Gegebenheiten in Bremen und Bremerhaven berücksichtigt werden. Der Bremerhavener Seniorenbeirat arbeitet seit längerem an einem Ortsgesetz, welches durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Daneben kennt Bremerhaven keine Senior:innenvertretung auf Eben der Ortsbeiräte und der Deputationen. Es spricht somit viel dafür, sich mit den jeweiligen örtlichen und politischen Gegebenheiten zu befassen, um möglichst eine breite und tiefe Wirkungsebene zu erzielen (Anlage Schaubild).
Wirkungsebenen eines Ortsgesetzes (aus Sicht der Seniorenvertretung)
Beiräte Gremien der SV auf städtischer Ebene
Beirätekonferenz Deputationen Bürgerschaft
Besonderheit: Einbringungs- und Rederechte
der Beirätekonferenz in die Bürgerschaft
Als Arbeitsgruppe Interpretieren wir den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft (Land) und deren Umsetzung wie im Schaubild dargestellt.
Ein Ortsgesetz allein reicht nicht aus
Mitwirkung und Mitbestimmung muss von „unten“ kommen und sich dann nach „oben“ verzweigen. Ein Ortsgesetz allein kann nicht alle Wirkungsebenen regeln. Änderungen auf den Ebenen Beiräte (Beirätegesetz), Deputationen (Deputationsgesetz und Verfahrensordnung) sind nötig, um den Einfluss der Seniorenvertretung zu stärken.
Im Beschluss der Landesbürgerschaft wird die Verbesserung der Mitwirkungsebene der Senior:innenvertretung auf Ebene der Beiräte besonders hervorgehoben, um eine „bessere Berücksichtigung von senior:innenpolitischen Themen auf Beiratsebene zu gewährleisten.“ Wir denken, dass eine Stärkung der Senior:innenvertretung sich auch im Ortsbeiratsgesetz widerspiegeln muss. Erste Änderungsvorschläge, für mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Senior:innenvertreter, liegen der Senatskanzlei vor.
Auf Eben der Deputationen ist die Senior:innenvertretung lediglich bei der Deputation Soziales mit Rederecht – ohne Stimmrecht – vertreten. Wir sehen hier erhebliche Handlungsbedarfe bei allen Deputationen die Angelegenheiten der Senior:innen behandeln (Arbeit, Gesundheit u. Verbraucherschutz, Inneres, Klima u. Umwelt, Kultur, Stadtentwicklung- Bau u. Mobilität und Bürgerbeteiligung).
Forderung der Seniorenvertretung: was ist zu regeln!
Die Senior:innenvertretung will auf allen Ebenen (Schaubild) politisch einwirken, gestalten und mitbestimmen. Maximal ist ein Entscheidungsvorbehalt der Seniorenvertretung – bei allen Seniorenangelegenheiten – zu verankern.
Rechte im Einzelnen:
- Anhörungs-/Rederecht
- Auskunftsrecht
- Abstimmungsrecht
- Recht auf Einbringung von Themen und Vorlagen
- Recht, eine Befassung des Senates herbeizuführen.
Aus unserer Sicht können diese Rechte nicht umfassend und abschließend in einem Ortsgesetz aufgenommen werden, denn ein Ortsgesetz für die Senior:innenvertretung kann nicht normativ in ein Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter sowie in ein Deputationsgesetz / Verfahrensordnungen eingreifen. Ein Ortsgesetz muss aber alle Handlungsebenen aufnehmen, Einwirkungs- Mitwirkungsrechte beschreiben und Verantwortliche benennen. Parallel zu den Verhandlungen über ein Ortsgesetz müssen somit Verhandlungen über eine Stärkung der Rechte der Senior:innenvertretung stattfinden und in die entsprechenden Gesetze einfließen. Fraktionen aus der Bürgerschaft sollten darüber nachdenken Seniorenvertreter:innen als Deputierte zu benennen, mit dem Ziel einer umfassenden Teilhabe der Senior:innen.
Wolfgang Schnecking
Bild: Pixabay




